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   BGH, 28.02.1961 - VI ZR 114/60   

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BGH, 28.02.1961 - VI ZR 114/60 (https://dejure.org/1961,4011)
BGH, Entscheidung vom 28.02.1961 - VI ZR 114/60 (https://dejure.org/1961,4011)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 1961 - VI ZR 114/60 (https://dejure.org/1961,4011)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • RG, 27.06.1941 - III 23/41

    1. Schließt die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung die Amtshaftung

    Auszug aus BGH, 28.02.1961 - VI ZR 114/60
    Von Gegnern des Quotenvorrechts der Sozialversicherungsträger wird darauf hingewiesen, daß das Reichsgericht in der Entscheidung RGZ 167, 207, 210 ausgeführt hat, der Versicherungsträger erhalte mit seinem DReplace_allsanspruch den Vorrang vor dem Versicherten als Träger eines Vermögens der öffentlichen Hand; dem Vorteil des unbedingten Versicherungsschutzes gegenüber müsse der Versicherte den Nachteil in Kauf nehmen, daß er seinen Schaden teilweise einbüße.

    Übrigens hat es die in der Entscheidung RGZ 167, 207 entwickelten Grundsätze über das Verhältnis von § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB zu § 1542 RVO in der Entscheidung vom 24. Mai 1943 III 85/42 DR 1943, 1068 ausdrücklich aufgegeben und dabei eingeräumt, daß die früher angestellte Erwägung über den inneren Grund für den Vorrang des Versicherungsträgers vor dem Versicherten in § 1542 RVO keinen unmittelbaren Anhaltspunkt finde.

    Damit ist allerdings nicht gesagt, daß nicht Vorstellungen der in der Entscheidung RGZ 167, 207, 210 angedeuteten Art bei Erlaß des Gesetzes mit im Spiele gewesen sein mögen.

  • BGH, 09.11.1956 - VI ZR 196/55

    Kein Quotenvorrecht des öffentlichen Dienstherrn

    Auszug aus BGH, 28.02.1961 - VI ZR 114/60
    Zwar stellt die Revision nicht in Abrede, daß nach § 168 (jetzt § 87 a) BBG der Dienstherr gegenüber dem Beamten zurückstehen muß, wenn der Schädiger nur für einen Teil des durch die Verletzung des Beamten entstandenen Schadens (hier zwei Drittel des früheren Diensteinkommens) aufzukommen braucht und der Schadensersatzanspruch nicht ausreicht, um einerseits den Dienstherrn wegen seiner Versorgungsaufwendungen für den Beamten und andererseits den Beamten selbst wegen seines durch die Versorgungsbezüge nicht gedeckten Schadens zu befriedigen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 9. November 1956 VI ZR 196/55 BGHZ 22, 136 = LM Nr. 5 zu § 139 DBG = NJW 1957, 182 = VersR 1957, 26).

    Abgesehen davon verbot sich die Annahme, daß dem Dienstherrn mit der im Jahre 1937 eingeführten beamtenrechtlichen Regelung eines Forderungsübergangs ein Quotenvorrecht habe gegeben werden sollen, schon darum, weil dies eine Schlechterstellung des Beamten gegenüber dem früheren Recht bedeutet hätte, die offenbar nicht gewollt gewesen ist (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 9. November 1956 VI ZR 196/55 a.a.O.).

  • RG, 13.05.1935 - VI 562/34

    1. Wie ist der Ersatzanspruch des öffentlichen Versicherungsträgers zu bemessen,

    Auszug aus BGH, 28.02.1961 - VI ZR 114/60
    Steht dem Verletzten infolge eigenen mitwirkenden Verschuldens nur der Anspruch auf teilweisen Schadensersatz zu, so ergreift der Rechtsübergang eben diesen Teilanspruch, und zwar mit dem Vorrang vor dem etwa dem Verletzten verbliebenen Restanspruch (RGZ 148, 19, 20/21).

    Jene Erwägung des Reichsgerichts schloß sich auch nur zusätzlich an Darlegungen an, in denen wie in der Entscheidung RGZ 148, 19 aus § 1542 RVO schlechthin gefolgert wurde, daß der Rückgriffsanspruch die ganze Ersatzforderung des Verletzten ergreife und der Übergang der Ersatzforderung auf den Versicherungsträger nicht etwa dahin begrenzt sei, daß er nur stattfinde, wenn der Verletzte volle SchadensdReplace_all erhalten habe.

  • BGH, 17.03.1954 - VI ZR 162/52

    Grundsätze der Differenztheorie und des Quotenvorrechts des Versicherungsnehmers

    Auszug aus BGH, 28.02.1961 - VI ZR 114/60
    Die Interessenlage ist hier anders als bei der Öffentlich-rechtlichen Sozialversicherung (Urteil des erkennenden Senats vom 17. März 1954 VI ZR 162/52 BGHZ 13, 28, 31/32 = LM Nr. 3 zu § 67 VVG (mit Anmerkung von Benkard) = VersR 1954, 211).
  • BGH, 21.12.1960 - VIII ZR 214/59
    Auszug aus BGH, 28.02.1961 - VI ZR 114/60
    Mit diesen Erwägungen macht sich die Revision zum Fürsprecher kritischer Meinungsäusserungen, die in den letzten Jahren zunehmend laut geworden sind (vgl. Reinicke, NJW 1954, 1103, 1104; - gegen ihn Fischer, NJW 1954, 1716; weiter Schmidt, VersR 1958, 278; Clauß, VersR 1958, 75, 76 f; - gegen ihn Hofmann, VersR 1959, 241 und Hoff, Das Quotenvorrecht in Haftpflichtprozessen bei mitwirkendem Verschulden des Verletzten (1958) S. 23; Wieder: Clauß, VersR 1959, 589; Breithaupt, NJW 1961, 203, 204) [BGH 21.12.1960 - VIII ZR 214/59].
  • BGH, 06.02.1954 - VI ZR 132/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.02.1961 - VI ZR 114/60
    Der Auffassung des Reichsgerichts ist der Oberste Gerichtshof für die Britische Zone (OGHZ 4, 16, 19) und der Bundesgerichtshof (Urteil vom 6. Februar 1954 VI ZR 132/52 LM Nr. 1 zu § 11 StVO - VersR 1954, 176 und oft) gefolgt.
  • BGH, 25.10.1960 - VI ZR 191/59
    Auszug aus BGH, 28.02.1961 - VI ZR 114/60
    Das Berufungsgericht hat mit Recht angenommen, daß bei dem Quotenvorrecht des Trägers der Sozialversicherung vor dem Versicherten und dem des Beamten vor seinem Dienstherrn der Träger der Sozialversicherung im Konfliktsfalle auch dem Dienstherrn vorgeht (so auch schon Urteil des erkennenden Senats vom 25. Oktober 1960 VI ZR 191/59 VersR 1960, 1100), Das Berufungsgericht hat dies anhand des Musterbeispiels, das die Parteien erörtert haben, zutreffend begründet:.
  • RG, 24.05.1943 - III 85/42

    1. Sind Leistungen aus der Sozialversicherung als anderweitiger Ersatz im Sinne

    Auszug aus BGH, 28.02.1961 - VI ZR 114/60
    Übrigens hat es die in der Entscheidung RGZ 167, 207 entwickelten Grundsätze über das Verhältnis von § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB zu § 1542 RVO in der Entscheidung vom 24. Mai 1943 III 85/42 DR 1943, 1068 ausdrücklich aufgegeben und dabei eingeräumt, daß die früher angestellte Erwägung über den inneren Grund für den Vorrang des Versicherungsträgers vor dem Versicherten in § 1542 RVO keinen unmittelbaren Anhaltspunkt finde.
  • RG, 21.04.1943 - V (VI) 171/42

    1. Zum Vorfahrtrecht auf Straßen gleicher Ordnung. 2. Ist § 17 KFG. anwendbar,

    Auszug aus BGH, 28.02.1961 - VI ZR 114/60
    Eine andere Begründung hat das Reichsgericht auch in späteren Entscheidungen für das Quotenvorrecht nach § 1542 RVO nicht gegeben (vgl. RGZ 171, 209).
  • BGH, 29.10.1968 - VI ZR 280/67

    Voraussetzungen an das Vorliegen der Verfassungsmäßigkeit der Anerkennung des so

    Bereits in seiner Entscheidung vom 28. Februar 1961 (VI ZR 114/60 = VersR 1961, 628 vor Nr. 3) hat der erkennende Senat de lege ferenda darauf hingewiesen, daß mit beachtlichen Gründen der Versagung des Quotenvorrechts der SVT das Wort geredet werde.
  • BGH, 07.04.1981 - VI ZR 32/80

    Annahme eines Quotenvorrechts des Sozialversicherungsträgers vor gesetzlicher

    So hat der Senat schon im Urteil vom 28. Februar 1961 (VI ZR 114/60 = VersR 1961, 628) darauf hingewiesen, daß mit beachtlichen Gründen de lege ferenda der Versagung dieses Quotenvorrechts das Wort geredet werde.
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